Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Airogroup (nachfolgend: „Airogroup“) ist bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 73692026 eingetragen und hat ihren Sitz in der Industriestraat 7 (9502EJ), Stadskanaal, Niederlande.
Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die nachfolgenden Begriffe im hier angegebenen Sinne verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde:
- Unternehmen: Die natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
- Kunde: Das Unternehmen, das mit dem Verkäufer einen (Fern-)Vertrag abschließt.
- Verkäufer: Der Anbieter von Produkten an den Kunden, d.h. Airogroup.
- Angebot: Jedes Angebot an den Kunden zur Lieferung von Produkten durch den Verkäufer, in Form eines Vertrags, einer Vereinbarung oder eines Angebots.
- Produkte: Alle von Airogroup hergestellten und verkauften Produkte sowie verwandte Artikel.
- Vertrag: Der (Kauf-)Vertrag, der den Verkauf und die Lieferung von Produkten betrifft, die der Kunde von Airogroup erwirbt.
- Partnervertrag: Der Vertrag in Form eines (Jahres-)Abkommens zwischen dem Kunden – auch als exklusiver Partner bezeichnet – in dem Bedingungen wie Preise, Liefertermine, Zahlungsmodalitäten und weitere Vereinbarungen festgelegt sind.
- Mindestabnahme: Die Mindestanzahl an Produkten, die der Kunde pro Jahr in Auftragswert abnehmen muss.
- Kreditlimit: Der maximal zulässige Bestellwert, den ein Kunde auf Kredit beziehen darf.
Artikel 2 – Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Airogroup, für jeden Vertrag zwischen Airogroup und einem Kunden sowie für jedes von Airogroup angebotene Produkt.
2. Vor Abschluss eines (Fern-)Vertrags erhält der Kunde Zugang zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ist dies vernünftigerweise nicht möglich, wird Airogroup dem Kunden mitteilen, wie er Einsicht in die Bedingungen nehmen kann.
3. Die Geltung etwaiger (anderer) allgemeiner Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Airogroup.
4. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind grundsätzlich nicht möglich. In Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden, sofern dies ausdrücklich und schriftlich mit Airogroup vereinbart wurde.
5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für ergänzende, geänderte oder nachfolgende Verträge mit dem Kunden.
6. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt gültig. Die nichtige/nichtig erklärte Bestimmung wird durch eine inhaltlich möglichst gleichwertige Regelung ersetzt.
7. Unklarheiten über den Inhalt, die Auslegung oder über nicht geregelte Situationen in diesen Bedingungen sind im Sinne dieser Bedingungen zu interpretieren.
Artikel 3 – Das Angebot
1. Alle Angebote von Airogroup sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist. Wenn das Angebot befristet oder unter bestimmten Bedingungen gilt, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben. Ein Angebot kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
2. Airogroup ist nur dann an das Angebot gebunden, wenn dessen Annahme durch den Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen schriftlich bestätigt wird. Dennoch behält sich Airogroup das Recht vor, einen Vertrag mit einem potenziellen Kunden aus triftigem Grund abzulehnen.
3. Das Angebot enthält eine Beschreibung des angebotenen Produkts. Diese ist so genau wie möglich, um dem Kunden eine angemessene Beurteilung zu ermöglichen. Offensichtliche Irrtümer oder Fehler im Angebot binden Airogroup nicht. Abbildungen und spezifische Angaben im Angebot sind nur Richtwerte und berechtigen nicht zu Schadenersatz oder Vertragsauflösung. Airogroup garantiert nicht, dass die Farben auf dem Bild genau den tatsächlichen Farben des Produkts entsprechen.
4. Lieferzeiten in Angeboten von Airogroup sind unverbindlich und berechtigen den Kunden bei deren Überschreitung nicht zur Vertragsauflösung oder Schadensersatz, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
5. Ein zusammengesetztes Preisangebot verpflichtet Airogroup nicht zur Lieferung eines Teils der im Angebot enthaltenen Produkte zu einem anteiligen Preis.
6. Angebote oder Offerten gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Angebote gelten nur, solange der Vorrat reicht, nach dem Prinzip „solange der Vorrat reicht“.
7. Airogroup behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen, Bestellungen abzulehnen. Eine solche Ablehnung berechtigt den Kunden nicht zu Schadenersatz oder Entschädigung.
Artikel 4 – Zustandekommen des Vertrags
1. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot von Airogroup schriftlich angenommen hat.
2. Wenn der Kunde das Angebot annimmt und einen Vertrag mit Airogroup abschließt, wird dieser von Airogroup schriftlich bestätigt.
3. Weicht die Annahme (in nebensächlichen Punkten) vom Angebot oder der Rechnung ab, ist Airogroup nicht daran gebunden. Der Kunde ist verpflichtet, das vollständige Angebot bzw. die Rechnung zu akzeptieren, es sei denn, er kann das Gegenteil nachweisen.
4. Airogroup ist nicht an ein Angebot gebunden, wenn der Kunde vernünftigerweise hätte erkennen müssen, dass das Angebot einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthält. Der Kunde kann sich auf einen solchen Fehler nicht berufen.
5. Verträge können nur von dazu bevollmächtigten Mitarbeitenden oder Beauftragten von Airogroup abgeschlossen werden.
6. Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen.
7. Wenn der Kunde eine Bestellung oder ein Angebot ganz oder teilweise storniert, ist er verpflichtet, den vollständigen im Vertrag oder Angebot genannten Betrag zu zahlen.
8. Airogroup ist berechtigt, vom Kunden eine Mindestabnahme zu verlangen.
Artikel 5 – Pflichten des Kunden
1. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Airogroup keine Änderungen an den Produkten oder deren Verpackung vornehmen.
2. Der Kunde ist berechtigt, die Produkte in seinem Niederlassungsland an gewerbliche Abnehmer weiterzuverkaufen.
3. Der Kunde darf die Produkte im Niederlassungsland online verkaufen, sofern der Verkauf nicht über die Landesgrenzen hinausgeht.
4. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass seine gewerblichen Abnehmer die Produkte weder online noch physisch über die Landesgrenzen des Kunden hinaus verkaufen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Airogroup.
5. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Prüfung und Einhaltung der im Niederlassungsland geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Produkte.
6. Der Verkauf der Produkte als White-Label ist dem Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von Airogroup gestattet.
7. Der Kunde verpflichtet sich, sich nicht negativ über Airogroup zu äußern.
Artikel 6 – Verträge auf bestimmte oder unbestimmte Zeit
1. Ein Vertrag auf unbestimmte Zeit über die regelmäßige Lieferung von Produkten kann vom Kunden nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 180 Tagen und gemäß den vereinbarten Kündigungsregeln gekündigt werden.
2. Die Kündigung eines solchen Vertrags muss in der gleichen Form erfolgen, in der der Kunde den Vertrag abgeschlossen hat.
3. Ein Vertrag auf bestimmte Zeit zur regelmäßigen Lieferung von Produkten endet automatisch nach der letzten Lieferung.
4. Wenn ein Vertrag länger als ein Jahr dauert, kann er nach Ablauf des ersten Jahres vom Kunden jederzeit mit einer Kündigungsfrist von höchstens 90 Tagen gekündigt werden, es sei denn, eine solche Kündigung ist nach Treu und Glauben unangemessen.
Artikel 7 – Bestellungen
1. Der Kunde gibt Bestellungen für Produkte schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder über die Website von Airogroup auf. Jede Bestellung muss – sofern kein Partnervertrag besteht – mindestens Folgendes enthalten:
● das Bestelldatum,
● die bestellten Produkttypen,
● die bestellten Mengen,
● den Lieferort,
● das gewünschte Lieferdatum,
● eine Referenznummer.
2. Wenn Airogroup die Bestellung des Kunden annimmt, wird dies dem Kunden innerhalb von zwei Werktagen per E-Mail bestätigt. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung innerhalb dieser Frist, gilt die Bestellung als abgelehnt.
3. Wenn der Inhalt der schriftlichen Bestätigung von der Bestellung abweicht, ist der Kunde an die Bestätigung gebunden, es sei denn, er widerspricht der Abweichung innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt per E-Mail.
4. Überschreitet der Kunde das vereinbarte Kreditlimit, ist Airogroup berechtigt, die Bestellung zu stornieren oder Vorkasse zu verlangen.
Artikel 8 – Mindestabnahme, Abrufaufträge und Rabatte
1. Airogroup und der Kunde können vereinbaren, dass Produkte für den Kunden auf Lager gehalten werden. Die Einzelheiten werden gesondert vereinbart.
2. Sofern zutreffend, ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Mindestabnahmemenge zu erfüllen. Bei Nichterfüllung ist Airogroup berechtigt, die Differenz zwischen tatsächlicher und vereinbarter Abnahme in Rechnung zu stellen.
3. Wenn die Mindestabnahme im laufenden Jahr nicht erreicht wird, ist Airogroup berechtigt, Rabatte zu reduzieren, ohne dass hieraus ein Schadenersatzanspruch entsteht.
4. Falls Airogroup bestimmte Produkte nicht mehr liefert, auf denen die Mindestabnahme beruht, treten die Parteien in Verhandlungen, um die Mindestabnahmeregelung entsprechend anzupassen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, Airogroup regelmäßig eine Abnahmeprognose vorzulegen.
6. Wenn die Produkte nach Ablauf der Lieferfrist vom Kunden nicht angenommen werden, werden sie auf Kosten und Risiko des Kunden gelagert. Airogroup ist außerdem berechtigt, die Produkte nach Mahnung auf Kosten des Kunden zu verkaufen, ohne für etwaige Schäden haftbar gemacht werden zu können.
Artikel 9 – Werkzeug-Amortisation
1. Wenn mit dem Kunden ein Vertrag über die Amortisation von Werkzeugen abgeschlossen wurde, kann dieser nicht vorzeitig gekündigt werden.
2. Das Eigentum am Werkzeug verbleibt bei Airogroup, bis die im Vertrag bzw. im Angebot genannte vollständige Vergütung beglichen wurde.
3. Der Kunde ist verpflichtet, alle im Angebot angegebenen Abnahmen während der Vertragslaufzeit zu tätigen.
4. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen, muss jedoch sämtliche Kosten für das Werkzeug sowie die im Vertrag genannten Abnahmemengen vollständig bezahlen.
Artikel 10 – Muster, Modelle, Beispiele
Wenn Airogroup ein Modell, Muster oder Beispiel gezeigt oder übergeben hat, gilt dies nur zur Veranschaulichung: Die Eigenschaften der zu liefernden Waren können von dem Muster, Modell oder Beispiel abweichen, es sei denn, Airogroup hat ausdrücklich schriftlich bestätigt, dass die Lieferung dem gezeigten oder übergebenen Muster, Modell oder Beispiel entsprechen wird.
Artikel 11 – Ausführung des Vertrags
1. Airogroup wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen sowie gemäß den Anforderungen an fachmännisches Arbeiten ausführen.
2. Soweit für eine ordnungsgemäße Ausführung erforderlich, ist Airogroup berechtigt, nach eigenem Ermessen Dritte mit der Ausführung zu beauftragen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationen, die Airogroup für notwendig hält oder deren Notwendigkeit sich dem Kunden vernünftigerweise erschließen muss, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Werden diese Informationen nicht rechtzeitig bereitgestellt, ist Airogroup berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen und die dadurch entstandenen Mehrkosten gemäß den üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen.
4. Airogroup kann vor Ausführung des Vertrags eine Sicherheitsleistung oder vollständige Vorauszahlung verlangen.
5. Airogroup haftet nicht für Schäden, die aus der Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Angaben seitens des Kunden entstehen, es sei denn, Airogroup war die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit bekannt.
6. Der Kunde stellt Airogroup von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schäden erleiden, soweit diese dem Kunden zuzurechnen sind.
Artikel 12 – Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Produktionsstätte oder Lager von Airogroup nach dem Prinzip „Ex Works“, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Wenn sich Beginn, Fortgang oder Lieferung der Leistungen verzögert, etwa weil der Kunde nicht rechtzeitig alle benötigten Informationen bereitstellt, nicht ausreichend mitwirkt oder die Anzahlung nicht rechtzeitig eingeht, hat Airogroup Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist. Alle vereinbarten Liefertermine sind unverbindlich. Der Kunde muss Airogroup schriftlich in Verzug setzen und eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Aus der Verzögerung ergibt sich kein Anspruch auf Schadenersatz.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware abzunehmen, sobald sie ihm gemäß Vertrag zur Verfügung gestellt wird – auch bei vorzeitiger oder verspäteter Lieferung.
4. Verweigert der Kunde die Abnahme oder unterlässt er die Bereitstellung erforderlicher Informationen oder Anweisungen, ist Airogroup berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Kunden einzulagern.
5. Wird die Ware durch Airogroup oder einen externen Transporteur geliefert, ist Airogroup berechtigt, Transport-, Versicherungs-, Verpackungs- und Versandkosten separat in Rechnung zu stellen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6. Wird die Lieferung und Aufstellung in den Räumen des Kunden vereinbart, erfolgt dies ausschließlich auf Risiko des Kunden, ungeachtet eventueller Lieferkostenvereinbarungen.
7. Wenn Airogroup zur Ausführung des Vertrags Informationen vom Kunden benötigt, beginnt die Lieferzeit erst nach deren vollständiger Bereitstellung.
8. Gibt Airogroup eine Lieferfrist an, ist diese stets unverbindlich. Ist das Produkt auf Lager und läuft die Logistik planmäßig, erfolgt die Lieferung im Regelfall innerhalb einer Woche an die vom Kunden angegebene Adresse, vorbehaltlich außergewöhnlicher Umstände.
9. Airogroup ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, es sei denn, die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert oder wurde anders vereinbart. Teillieferungen können separat fakturiert werden.
10. Lieferungen erfolgen nur, wenn alle Rechnungen bezahlt wurden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
11. Airogroup behält sich das Recht vor, die Lieferung bei begründeter Sorge vor Nichtzahlung zu verweigern.
Artikel 13 – Verpackung und Transport
1. Airogroup verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, die zu liefernden Produkte ordnungsgemäß zu verpacken und so zu sichern, dass sie bei normalem Gebrauch in einwandfreiem Zustand ihren Bestimmungsort erreichen.
2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgen alle Lieferungen zuzüglich Mehrwertsteuer, einschließlich Verpackung und Verpackungsmaterial (mit Ausnahme von Mehrwegverpackungen, für die eine Pfandgebühr separat in Rechnung gestellt werden kann).
3. Die Annahme von Produkten ohne Bemerkung auf dem Frachtbrief oder Empfangsschein gilt als Beweis dafür, dass die Verpackung zum Zeitpunkt der Lieferung in einwandfreiem Zustand war.
4. Der Kunde gilt als im Besitz aller für den Import und/oder die Zahlung erforderlichen Genehmigungen. Das Fehlen oder der Entzug solcher Genehmigungen entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung, die Produkte wie vereinbart abzunehmen. Bei Verkauf von nicht verzollter Ware durch Airogroup kann der Kunde daraus kein Recht auf Stornierung der Bestellung ableiten.
5. Das Transportrisiko trägt stets der Kunde.
6. Wenn vereinbart wurde, dass die bestellten Produkte durch Direktimport aus dem Ausland geliefert werden, trägt der Kunde das vollständige Risiko für die (Nicht-)Lieferung, Verspätung oder unsachgemäße Lieferung.
Artikel 14 – Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen
1. Der Kunde erkennt an, dass die Produkte möglicherweise Import- und Exportkontrollen im Land des Lieferorts unterliegen. Der Kunde ist verpflichtet, alle geltenden gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Einfuhr und Ausfuhr zu beachten.
2. Etwaige Beschränkungen oder Anforderungen können je nach Zeitpunkt und Produkt variieren.
3. Der Kunde stellt Airogroup auf erstes Anfordern von jeglichen Schäden und/oder Verlusten (einschließlich aller Kosten, Abgaben, Bußgelder und Aufwendungen) frei, die Airogroup infolge eines Verstoßes des Kunden gegen einschlägige Import- und Exportgesetze entstehen.
Artikel 15 – Mehrwegverpackung
1. Der Kunde ist verpflichtet, geliehene Mehrwegverpackungen leer und unbeschädigt an den Transportdienstleister zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, trägt er alle daraus entstehenden Kosten, einschließlich Kosten für verspätete Rückgabe, Ersatz, Reparatur oder Reinigung.
2. Die Mitlieferung von Verpackungen erfolgt gemäß den Bedingungen des Angebots. Separat berechnete Mehrwegverpackungen werden von Airogroup nicht zurückgenommen oder gutgeschrieben, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
Artikel 16 – Beratungsleistungen
1. Wenn Airogroup mit der Erstellung einer Beratung, eines Projektplans, Designs, Berichts, Zeitplans oder sonstigen Dokumentation beauftragt wird, geschieht dies rein beratend, jedoch unter Einhaltung der gebotenen Sorgfaltspflichten. Der Kunde entscheidet selbstverantwortlich, ob er den Empfehlungen folgt.
2. Die von Airogroup erteilten Ratschläge, gleich welcher Art, sind niemals bindend.
3. Der Kunde ist verpflichtet, auf erste Aufforderung Vorschläge von Airogroup zu bewerten. Verzögerungen aufgrund nicht rechtzeitiger Rückmeldung gehen zu Lasten des Kunden.
4. Aufgrund der Natur der Leistungen hängt das Ergebnis immer von externen Faktoren ab, wie der Qualität, Richtigkeit und rechtzeitigen Bereitstellung von Informationen und Daten durch den Kunden oder seine Mitarbeitenden. Der Kunde ist für diese Datenqualität verantwortlich.
5. Der Kunde ist verpflichtet, Airogroup schriftlich vor Beginn der Arbeiten über alle Umstände, Schwerpunkte und Prioritäten zu informieren, die für die Auftragsausführung relevant sind.
Artikel 17 – Untersuchung, Reklamationen
1. Der Kunde ist verpflichtet zu prüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Produkte dem Vertrag entsprechen und ob sie den üblichen Handelsanforderungen genügen.
2. Der Kunde hat sich über die ordnungsgemäße Verwendung der Produkte zu informieren und die Produkte gemäß der Anleitung zu testen. Airogroup übernimmt keine Haftung für unsachgemäße Nutzung oder unzutreffende Empfehlungen des Kunden an Dritte.
3. Offensichtliche Mängel oder Abweichungen müssen Airogroup innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich gemeldet werden. Verdeckte Mängel sind spätestens 30 Tage nach Entdeckung zu melden. Schäden infolge unsachgemäßer Handhabung gehen zu Lasten des Kunden.
4. Erfolgt die Reklamation rechtzeitig, bleibt der Kunde dennoch zur Abnahme und Zahlung verpflichtet. Bei berechtigter Reklamation und Bestätigung durch Airogroup erhält der Kunde ein Ersatzprodukt oder eine Gutschrift. Bei neuen Produkten wird über Rückgabe oder Ersatz im Einzelfall entschieden.
5. Rücksendungen werden nur akzeptiert, wenn Airogroup vorher schriftlich zugestimmt hat und eine Rücksendenummer vergeben wurde. Die Rücksendeadresse wird nach Meldung durch den Kunden schriftlich mitgeteilt.
6. Die Geltendmachung von Reklamationen berechtigt den Kunden nicht zur Aussetzung seiner Zahlungsverpflichtungen oder zur Aufrechnung offener Forderungen.
7. Bei unvollständiger Lieferung oder fehlenden Produkten, die Airogroup zuzurechnen sind, wird Airogroup auf Anfrage nachliefern oder die Restbestellung stornieren. Maßgeblich ist der Liefernachweis. Für Schäden wegen abweichender Liefermengen haftet Airogroup nicht.
8. Eine Reklamation ist ausgeschlossen, wenn der Kunde falsche oder überhöhte Erwartungen an das Produkt hatte.
Artikel 18 – Preise
1. Während der Gültigkeitsdauer des Angebots werden die Preise der angebotenen Produkte nicht erhöht, es sei denn, es kommt zu Änderungen der Mehrwertsteuersätze, gesetzlichen Vorschriften, Preisänderungen bei Lieferanten oder Rohstoffen, Wechselkursschwankungen, Ein- oder Ausfuhrabgaben (im In- oder Ausland), Versand- oder Lieferkosten. In diesem Fall ist Airogroup berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen.
2. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Versand-, Transport-, Verpackungs- und Verwaltungskosten sind nicht im Preis enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3. Wenn sich nach Vertragsschluss, aber vor dem vereinbarten Liefertermin, die Preise für Hilfsmaterialien, Rohstoffe, Teile, Löhne oder andere preisbestimmende Faktoren ändern, ist Airogroup berechtigt, den Angebotspreis entsprechend anzupassen – jedoch erst nach Ablauf von drei Monaten ab Vertragsschluss. Gesetzlich vorgeschriebene Preisanpassungen können jederzeit weiterberechnet werden.
4. Preissteigerungen aufgrund von Vertragsänderungen oder -ergänzungen gehen zu Lasten des Kunden.
5. Airogroup stellt dem Kunden auf Grundlage der Bestellung oder des Auftrags eine spezifizierte Rechnung über die vereinbarten Leistungen aus.
Artikel 19 – Zahlung und Inkassopolitik
1. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung zu leisten, sofern nicht anders vereinbart, in der in der Rechnung angegebenen Währung. Einwendungen gegen Rechnungsbeträge sind innerhalb von 48 Stunden nach Rechnungsdatum zu melden, entbinden jedoch nicht von der Zahlungspflicht.
2. Der Kunde kann sich nicht auf eine vorab abgegebene Kostenschätzung berufen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
3. Zahlungen müssen vollständig auf das von Airogroup angegebene Konto erfolgen. Kreditkäufe sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Airogroup möglich.
4. Ist eine Anzahlung vereinbart, muss diese erfolgen, bevor Airogroup mit der Ausführung der Leistung beginnt.
5. Im Falle von Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder Zahlungsaufschub des Kunden werden sämtliche Forderungen von Airogroup sofort fällig.
6. Airogroup ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf Kosten, dann auf fällige Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung und laufende Zinsen anzurechnen. Airogroup kann ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Kunde eine andere Reihenfolge vorschlägt. Eine vollständige Begleichung der Hauptforderung kann verweigert werden, wenn dabei nicht auch die offenen Zinsen und Kosten beglichen werden.
7. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nach, gerät er automatisch in Verzug. Airogroup wird diesen Verzug ggf. ihrer Kreditversicherung melden.
8. Ab dem Verzug ist Airogroup berechtigt, ohne weitere Mahnung gesetzliche (Handels-)Zinsen zu berechnen, ab dem ersten Tag des Verzugs bis zur vollständigen Begleichung, sowie außergerichtliche Inkassokosten gemäß Artikel 6:96 BW nach der niederländischen Inkassokostenverordnung vom 1. Juli 2012.
9. Macht Airogroup höhere oder zusätzliche Kosten geltend, die vernünftigerweise erforderlich sind, sind auch diese vom Kunden zu tragen. Gleiches gilt für gerichtliche und vollstreckungsrechtliche Kosten.
10. Wenn die Bedingungen für innergemeinschaftliche Lieferungen erfüllt sind, wird keine Mehrwertsteuer berechnet. Gibt der Kunde jedoch eine falsche oder ungültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an, ist Airogroup berechtigt, die Mehrwertsteuer nachträglich in Rechnung zu stellen und etwaigen Steuerbetrug bei der zuständigen Behörde im Lieferland zu melden.
Artikel 20 – Eigentumsvorbehalt
1. Alle von Airogroup gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Airogroup, bis der Kunde sämtliche Verpflichtungen aus allen mit Airogroup geschlossenen Verträgen vollständig erfüllt hat.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
3. Wird durch Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zugegriffen oder werden Rechte daran geltend gemacht, hat der Kunde Airogroup unverzüglich zu informieren.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte gegen Feuer, Explosion, Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern und Airogroup auf Verlangen Einsicht in die Versicherungspolice zu gewähren.
5. Für den Fall, dass Airogroup ihre Eigentumsrechte geltend machen möchte, erteilt der Kunde bereits jetzt die unwiderrufliche Erlaubnis, die Räumlichkeiten zu betreten, in denen sich die Produkte befinden, und diese zurückzunehmen.
6. Airogroup ist berechtigt, die vom Kunden bestellten Produkte zurückzubehalten, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachkommt, auch wenn eine Übergabe oder Lieferung vereinbart war. Nach vollständiger Zahlung wird Airogroup die Produkte so bald wie möglich, spätestens innerhalb von 20 Werktagen, liefern.
7. Alle Kosten und Folgeschäden im Zusammenhang mit der Zurückhaltung der Produkte trägt der Kunde und hat diese Airogroup auf erstes Verlangen zu erstatten.
Article 21 – Warranty
1. Sofern nicht anders vereinbart, gewährt Airogroup eine Garantie von 24 Monaten ab Lieferung. Airogroup garantiert, dass die Produkte dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen, dem vorgesehenen Verwendungszweck, der Qualität sowie den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Dies gilt auch, wenn die Produkte für die Verwendung im Ausland bestimmt sind, sofern der Kunde dies bei Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich mitgeteilt hat.
2. Andere Garantien als in Absatz 1 müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Produktgarantien gehen nicht über das hinaus, was der Hersteller gewährt, es sei denn, dies wurde ausdrücklich abweichend vereinbart. Im Konfliktfall gilt die Herstellergarantie. Airogroup haftet ausschließlich für Produkteigenschaften, die der Kunde nach Treu und Glauben erwarten durfte.
3. Airogroup erbringt ihre Leistungen gemäß den geltenden Branchenstandards. Eine darüber hinausgehende Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde und auch durch den Lieferanten gewährt wird. Während der Garantiezeit gewährleistet Airogroup eine sachgemäße und vertragsgemäße Qualität der gelieferten Ware.
4. Der Kunde kann sich nur auf eine Garantie berufen, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
5. Macht der Kunde berechtigterweise von der Garantie Gebrauch, verpflichtet sich Airogroup zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Ersatz des gelieferten Produkts. Bei weitergehendem Schaden gelten die entsprechenden Haftungsregelungen dieser AGB.
6. Die Garantie erlischt, wenn:
(i) die Garantiefrist abgelaufen ist oder die Garantiepflicht endet;
(ii) sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet;
(iii) der Kunde eigenständig oder durch Dritte Reparaturen, Montagen oder Wartungen durchgeführt hat;
(iv) das Produkt ungewöhnlichen Bedingungen ausgesetzt oder entgegen der Anweisungen verwendet wurde;
(v) übermäßiger Verschleiß oder Schäden durch außergewöhnliche Nutzung entstehen;
(vi) besondere Garantiebedingungen für gewerbliche Nutzung vereinbart wurden – diese haben Vorrang vor den allgemeinen Bedingungen.
Artikel 22 – Aussetzung und Auflösung
1. Airogroup ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde seine (Zahlungs-)Pflichten nicht oder nicht vollständig erfüllt.
2. Darüber hinaus kann Airogroup einen bestehenden Vertrag mit dem Kunden – auch ohne gerichtliches Verfahren – auflösen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus irgendeinem Vertrag mit Airogroup nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß erfüllt oder im Falle von Insolvenz, Liquidation, Pfändung oder Einstellung des Geschäftsbetriebs des Kunden.
3. Airogroup kann den Vertrag ebenfalls ohne vorherige Inverzugsetzung kündigen, wenn Umstände eintreten, die die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen.
4. Wird der Vertrag aufgelöst, werden sämtliche Forderungen von Airogroup gegenüber dem Kunden sofort fällig. Bei Aussetzung der Erfüllung behält Airogroup alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.
5. Airogroup behält sich stets das Recht vor, Schadensersatz geltend zu machen.
Artikel 23 – Haftungsbeschränkung
1. Führt die Vertragserfüllung durch Airogroup zu einer Haftung gegenüber dem Kunden oder Dritten, ist diese Haftung auf den Rechnungswert des jeweiligen Auftrags begrenzt, mit einem Höchstbetrag in Höhe des jeweiligen Auftragswerts. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, der von der Versicherung für das jeweilige Jahr pro Schadensfall ausgezahlt wird.
2. Airogroup haftet nicht für Folgeschäden, indirekte Schäden, Betriebsausfälle, entgangene Gewinne, versäumte Einsparungen oder Schäden durch die Verwendung der gelieferten Produkte.
3. Airogroup übernimmt keine Haftung für Handlungen oder Unterlassungen, die auf unvollständigen oder fehlerhaften Informationen auf ihren Websites oder verlinkten Seiten beruhen.
4. Airogroup ist nicht verantwortlich für Fehler oder Störungen auf der Website oder für deren (zeitweilige) Nichtverfügbarkeit.
5. Airogroup übernimmt keine Gewähr für eine korrekte und vollständige Übertragung von Inhalten per E-Mail, noch für die rechtzeitige Zustellung.
6. Airogroup lehnt ausdrücklich jegliche Haftung für (körperliche) Schäden beim Kunden oder Dritten infolge der Nutzung der Produkte ab. Die Produkte sind ausschließlich gemäß den Gebrauchsanweisungen zu verwenden. Im Zweifelsfall ist Airogroup zu kontaktieren.
7. Alle Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen durch Airogroup verjähren, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis oder zumutbarer Kenntnisnahme schriftlich und begründet bei Airogroup geltend gemacht werden.
Artikel 24 – Gefahrenübergang
Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte, die Gegenstand des Vertrags sind, geht auf den Kunden über, sobald die Produkte das Werk oder Lager von Airogroup verlassen. Auch wenn die Produkte in die Verfügungsmacht des Kunden oder eines Dritten übergehen, gilt die Gefahr als übergegangen.
Artikel 25 – Höhere Gewalt
1. Airogroup haftet nicht für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn dies auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Sie ist in einem solchen Fall nicht zur Erfüllung verpflichtet.
2. Als höhere Gewalt gelten unter anderem (aber nicht ausschließlich):
(i) höhere Gewalt bei Lieferanten; (ii) Nichterfüllung durch vom Kunden empfohlene oder beauftragte Zulieferer; (iii) Mängel an Geräten, Software oder Materialien Dritter; (iv) behördliche Maßnahmen;
(v) Stromausfälle; (vi) Internet-, Netzwerk- oder Telekommunikationsstörungen (einschließlich Cyberangriffe); (vii) Naturkatastrophen; (viii) Krieg, Terroranschläge; (ix) allgemeine Transportprobleme;
(x) Streiks bei Airogroup; (xi) Pandemien; (xii) andere Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Airogroup.
3. Airogroup kann sich auch dann auf höhere Gewalt berufen, wenn die betreffende Störung erst nach Eintritt der Erfüllungspflicht eintritt.
4. Während der Dauer der höheren Gewalt werden die Vertragspflichten ausgesetzt. Dauert diese länger als zwei Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Schadensersatzanspruch aufzulösen.
5. Ist Airogroup zum Zeitpunkt der höheren Gewalt bereits teilweise ihrer Vertragspflicht nachgekommen oder kann dies noch tun, darf sie den entsprechenden Teil separat in Rechnung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen.
Artikel 26 – Geistige Eigentumsrechte
1. Alle geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte verbleiben ausschließlich bei Airogroup und werden nicht an den Kunden übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Es ist dem Kunden untersagt, alle Materialien, auf denen geistige Eigentums- oder Urheberrechte von Airogroup ruhen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verändern oder Dritten zugänglich zu machen. Will der Kunde Änderungen an gelieferten Arbeiten vornehmen, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Airogroup.
3. Es ist dem Kunden untersagt, Produkte, auf denen geistige Eigentumsrechte von Airogroup liegen, in anderer Weise zu verwenden als im Vertrag vorgesehen.
Artikel 27 – Gebrauchsanweisungen für Produkte
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Anweisungen und Hinweise von Airogroup im Zusammenhang mit der Verwendung der Produkte strikt zu befolgen.
2. Die Produkte sind sorgfältig zu lagern. Wenn zutreffend, müssen sie in der Originalverpackung mit geschlossenem Deckel aufbewahrt werden.
3. Bei allergischen Reaktionen muss die Anwendung sofort beendet und ein Arzt oder Dermatologe konsultiert werden.
4. Bei Augenkontakt ist das Produkt sofort mit Wasser auszuspülen.
5. Die Produkte sind außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren.
6. Airogroup lehnt ausdrücklich jede Haftung und alle Ansprüche des Kunden oder Dritter ab, die durch die (körperliche) Verwendung der Produkte einen Schaden erlitten haben. Die Produkte dürfen ausschließlich gemäß den Gebrauchsanweisungen verwendet werden.
Artikel 28 – Vertraulichkeit
1. Airogroup und der Kunde verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller im Rahmen des Vertrags erhaltenen vertraulichen Informationen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Vertragsverhältnis oder der Natur der betreffenden Informationen.
2. Falls Airogroup gesetzlich oder durch eine gerichtliche Entscheidung verpflichtet ist, vertrauliche Informationen an Dritte (z. B. Behörden) weiterzugeben und sich nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann, haftet Airogroup nicht für daraus entstehende Schäden, und der Kunde kann daraus kein Kündigungsrecht ableiten.
3. Airogroup und der Kunde verpflichten auch ihre eingesetzten Dritten zur Einhaltung der Vertraulichkeit.
Artikel 29 – Datenschutz, Datenverarbeitung und Sicherheit
1. Airogroup behandelt personenbezogene Daten des Kunden und von Nutzern der Website(s) mit größter Sorgfalt und nur in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung. Auf Anfrage informiert Airogroup den Betroffenen über die Datenverarbeitung.
2. Wenn Airogroup im Rahmen des Vertrags zur Datensicherheit verpflichtet ist, gewährleistet sie ein Sicherheitsniveau, das angesichts des Stands der Technik, der Sensibilität der Daten und der damit verbundenen Kosten angemessen ist.
Artikel 30 – Beschwerden
1. Ist der Kunde mit dem Service oder den Produkten von Airogroup unzufrieden oder hat er anderweitige Beschwerden über den Kaufvertrag, muss er diese so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach dem auslösenden Ereignis, schriftlich unter dem Betreff „Beschwerde“ einreichen.
2. Die Beschwerde muss hinreichend begründet und dokumentiert sein, damit Airogroup sie prüfen kann.
3. Airogroup wird die Beschwerde so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 21 Werktagen nach Eingang, beantworten.
4. Die Parteien bemühen sich gemeinsam um eine Lösung.
Artikel 31 – Anwendbares Recht
1. Auf jeden Vertrag zwischen Airogroup und dem Kunden findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
2.Im Fall von Auslegungsfragen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets die niederländische Fassung maßgeblich. Airogroup ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.
3. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen Airogroup und dem Kunden ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Midden-Nederland (Niederlande) vorgelegt, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften bestimmen etwas anderes.